Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Anfrage nur in folgenden Fällen in Frage kommt:
- der Kunde hat den 65. Geburtstag noch nicht erreicht
- der Kunde ist mindestens 12 Monate in einem Beschäftigungsverhältnis
- der Kunde ist Arbeitnehmer, Beamter oder Pensionär mit Ruhegehalt